Ferienhaus Paula - Header

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Ferienhaus "Paula", Rehweg 162, 49733 Haren (Ems)

I. Allgemeine Vertragsbestimmungen

(1) Unser Angebot ist freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes in Prospekten und der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.

(2) Buchungsanfragen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich.

(3) Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Ferienhauses vom Mieter schriftlich per E-Mail bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt ebenfalls schriftlich per E-Mail. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) kann der Vertragsabschluss durch entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien in Schriftform erfolgen.

(4) Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.


II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit

(1) Es gelten die Preise gemäß unserer beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Der komplette Mietpreis ist in der Buchungsbestätigung detailliert aufgelistet.

(2) Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung hat der Mieter spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dieses Konto zu leisten.

(3) Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) zu entrichten.

(4) Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder der Restzahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Ohne vollständigen Zahlungseingang wird das Mietobjekt nicht übergeben. Die Stornierungsbedingungen gemäß Ziff. VII gelten entsprechend.


III. Belegung des Ferienhauses, Untervermietung

(1) Die Belegung des Ferienhauses ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet, die im Vertrag festgelegt wurde. Das Ferienhaus ist für maximal 6 Personen sowie Familienurlaube ausgelegt und wird dem Mieter während der Mietdauer für den Gesamtkostenpreis zur Verfügung gestellt. Weitere Personen sind nach Zustimmung des Vermieters ausschließlich als Tagesbesucher, nicht jedoch als Übernachtungsbesucher erlaubt.

(2) Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Ferienhauses ist nicht an Dritte gestattet, ebenso zum Gebrauch überlassen. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien gestattet.

(3) Der Mieter kann für das Abstellen den zum Haus gehörenden Stellplatz nutzen. Für weitere Fahrzeuge jeglicher Art sind Stellplätze Außerhalb des Grundstücks zu suchen. Das Abstellen von Wohnmobilen oder Anhängern auf dem Grundstück und allen Straßen und Flächen ist nicht zulässig. Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u.ä. sind auf dem Stellplatz und auf dem Grundstück nicht gestattet.


IV. Ankunft und Abreise, Schlüssel und Schlüsselhaftung

(1) Das Mietobjekt wird entweder durch den Vermieter oder einer beauftragten Person übergeben. Alternativ ist eine kontaktlose Schlüsselübergabe zwecks Schlüsselsafe am Haus möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag zwischen 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

(2) Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich dem Vermieter fernmündlich mitzuteilen. Eine spätere Übergabe des Mietobjektes außerhalb des Zeitraums gem. Ziff. (1) wird jedoch vom Vermieter nicht gewährleistet, es sei denn, es wurde im Vorfeld schriftlich vereinbart. Sollte aber der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

(3) Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes und der vom Vermieter dem Mieter übergebenen Schlüssel erfolgt am Abreisetag bis 11:00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Die Rückgabe zu einer anderen Uhrzeit bedarf der Vereinbarung der Vertragsparteien.

(4) Der Mieter hat bei Übergabe das Geschirr sauber, den Geschirrspüler geräumt, den Abfall entsorgt und das Haus aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Die vom Vermieter beauftragte Person hat das Recht, am Abreistag eine Kontrolle und Abnahme des Objektes durchzuführen. Erforderliche Nacharbeiten sind kostenpflichtig entsprechend dem Aufwand zu einem Stundensatz von € 30,00. Im Minimum werden € 25,00 erhoben.

(5) Der Mieter hat die ihm ausgehändigten Schlüssel für das Mietobjekt ordnungsgemäß und sorgsam aufzubewahren und darauf Acht zu geben, dass sie nicht in Verlust geraten. Für den Fall des Verlustes hat der Mieter die Kosten für den Austausch der Schließzylinder und der Schlüssel zu tragen. Diese betragen € 500,00. Die Kosten für Notöffnungen durch einen Schlüsseldienst bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel und Schließzylinder trägt der Mieter.


V. Rechte und Sorgfaltspflichten des Mieters, Mängel

(1) Der Mieter kann das Mietobjekt mit dem gesamten Mobiliar und den Gebrauchsgegenständen, seinen Außenflächen und dem PKW-Stellplatz nutzen.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung des Ferienhauses auch Rücksicht auf die Grundstücksnachbarn zu nehmen. Er wird deshalb insbesondere Folgendes in der Zeit von 23 bis 7 Uhr unterlassen: Laute Musik im Garten oder im Ferienhaus mit geöffnetem Fenster/Türen abzuspielen, Motoren/laute Elektrogeräte dauerhaft laufen lassen, Flutlichter im Garten zu betreiben, Partys im Garten.
Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar mit großer Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und seiner Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache zu ersetzen. Das Ferienhaus soll regelmäßig gelüftet werden.

(4) Mängel, die bei Übernahme des Objekts und/oder während der Mietzeit entdeckt werden, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.

(5) Das Rauchen im gesamten Ferienhaus ist strengstens untersagt. Bei Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Gebühr von € 350,00 für die Grundreinigung erhoben.

(6) Die Tierhaltung bedarf der Absprache mit dem Vermieter.

(7) Der Mieter ist verpflichtet, den während der Mietdauer anfallenden Müll getrennt nach Glas, Papier, gelbe Tonne und Restmüll zu entsorgen. Die Vorgaben hinsichtlich der Mülltrennung sind zu beachten und einzuhalten.

(8) Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.


VI. Internetnutzung

(1) Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang kostenlos nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Der Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen.
Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinem Dritten zugänglich ist.


VII. Rücktritt vom Vertag

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebliches Kündigungsdatum ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter. Im Falle des Rücktritts sind Sie lt. § 537 BGB zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet.
 Der Vermieter kann 80% der reinen Übernachtungskosten geltend machen. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.


(2) Zwischen den Parteien wird eine Pauschalierung dieses Entschädigungsanspruchs gem. Ziff.(1) wie folgt vereinbart:

• Bis 14 Tage vor Mietbeginn wird die Anzahlung einbehalten, sofern kein Ersatzmieter gefunden wird

• Bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 50 Prozent der Mietkosten (ohne Nebenkosten) einbehalten


• Bis 3 Tage vor Mietbeginn werden 75 Prozent der Mietkosten (ohne Nebenkosten) einbehalten


• In den 3 Tagen vor Mietbeginn und bei nicht Erscheinen werden 100 Prozent der Mietkosten (ohne Nebenkosten) einbehalten


Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierung z.B.per E-Mail beim Vermieter durch den Mieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(3) Der Vermieter rät dem Mieter, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung über den Vertragswert abzuschließen.


VIII. Kündigung wegen höherer Gewalt

(1) Wird die Vertragsdurchführung in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Insoweit gilt §651 BGB entsprechend.


IX. Haftung

(1) Die AGBs wurden nach bestem Wissen erstellt. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wird.

(2) Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

(4) Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Vermieter oder dem vom Vermieter beauftragten Person mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

(5) Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.


X. Salvatorische Klausel, Schlussbestimmung

(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Er weist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Fall des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

(2) Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Stand 01.08.2023