Ferienhaus Paula - Header

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für das Ferienhaus „Paula“

Rehweg 162, 49733 Haren (Ems)

I. Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Angebot und Beschreibung

Unser Angebot ist freibleibend. Änderungen der Ausstattung und der Ausstattungsmerkmale des Ferienhauses gegenüber Prospekten, Fotos oder Angaben auf der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie für den Mieter zumutbar sind und keine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft betreffen.

Fotos und Beschreibungen dienen der realistischen Darstellung des Ferienhauses. Eine vollständige Übereinstimmung mit den Abbildungen kann nicht garantiert werden. Änderungen an Möbeln, Dekoration und Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern diese gleichwertig sind.

2. Buchungsanfrage

Buchungsanfragen sind für beide Seiten unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.

3. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter die Buchung schriftlich, insbesondere per E-Mail, erklärt und der Vermieter diese Buchung schriftlich bestätigt.

Bei kurzfristigen Buchungen kann der Vertrag auch durch eine entsprechende übereinstimmende Erklärung der Vertragsparteien in Textform zustande kommen.

4. Einbeziehung der AGB

Diese AGB werden Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Mieter bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.

II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit

1. Mietpreis

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen sind.

Der Gesamtpreis sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

2. Anzahlung

Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung auf das dort angegebene Konto zu zahlen.

3. Restzahlung

Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Mietzeitraums vollständig zu leisten.

Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Mietbeginn erfolgen, ist der vollständige Mietpreis innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor Anreise, zu zahlen.

4. Zahlungsverzug

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Zahlung setzen.

Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen und das Ferienhaus anderweitig vermieten.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

Die Übergabe des Ferienhauses setzt voraus, dass der vollständige fällige Mietpreis eingegangen ist.

III. Belegung des Ferienhauses, Besucher und Untervermietung

1. Zulässige Belegung

Das Ferienhaus darf nur mit der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Personenzahl belegt werden.

Die maximale Belegung beträgt 6 Personen.

Eine darüber hinausgehende Belegung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

2. Tagesbesucher

Tagesbesucher sind nach vorheriger bzw. unverzüglicher Information des Vermieters zulässig, sofern dadurch die zulässige Nutzung des Ferienhauses nicht beeinträchtigt wird.

Eine Übernachtung von nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

3. Untervermietung und Überlassung an Dritte

Eine vollständige oder teilweise Untervermietung oder sonstige Überlassung des Ferienhauses an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

4. Fahrzeuge und Stellplätze

Der zum Ferienhaus gehörende Stellplatz darf für ein Fahrzeug genutzt werden.

Für weitere Fahrzeuge sind geeignete Stellplätze außerhalb des Grundstücks zu nutzen.

Wohnmobile und Anhänger dürfen auf dem Grundstück sowie auf den zum Ferienhaus gehörenden Flächen nicht abgestellt werden.

Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer und vergleichbare Tätigkeiten sind auf dem Stellplatz und dem Grundstück nicht gestattet.

IV. Ankunft, Abreise und Schlüssel

1. Anreise

Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr durch den Vermieter oder eine beauftragte Person. Alternativ kann eine kontaktlose Schlüsselübergabe, insbesondere über einen Schlüsselsafe, vereinbart werden.

2. Verspätete Anreise

Bei verspäteter Anreise hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.

Eine Schlüsselübergabe außerhalb der vereinbarten Übergabezeit kann nicht garantiert werden, sofern dies nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Nichtanreise ohne vorherige Mitteilung gilt nicht als kostenfreie Stornierung. Es gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

3. Abreise

Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr vollständig zu räumen und die Schlüssel sind entsprechend den Anweisungen des Vermieters zurückzugeben.

Eine spätere Abreise bedarf der vorherigen Zustimmung gegen Aufpreis des Vermieters.

Bei einer erheblichen Überschreitung der vereinbarten Abreisezeit können dem Mieter die dadurch tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

4. Zustand bei Abreise

Der Mieter hat das Ferienhaus bei Abreise ordentlich und besenrein zu hinterlassen.

Insbesondere sind:

Geschirr sauber und vollständig wegzuräumen,
der Geschirrspüler auszuräumen,
Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen,
persönliche Gegenstände vollständig mitzunehmen,
das Ferienhaus in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Über den üblichen Umfang hinaus erforderliche Reinigungs- oder Aufräumarbeiten können dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.

5. Schlüssel

Die übergebenen Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren.

Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die tatsächlich erforderlichen Kosten für Ersatz, notwendige Notöffnung sowie gegebenenfalls den Austausch von Schließzylindern, soweit er den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.

V. Nutzung und Sorgfaltspflichten des Mieters

1. Sorgsamer Umgang

Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus, die Einrichtung, das Inventar sowie die Außenanlagen pfleglich und sorgfältig zu behandeln.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn selbst, die von ihm angemeldeten Mitreisenden oder seine Besucher schuldhaft verursacht werden.

Die Haftung für normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch bleibt unberührt.

2. Rücksichtnahme

Auf Nachbarn und die Umgebung ist jederzeit Rücksicht zu nehmen.

Insbesondere sind in der Zeit von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr vermeidbare Lärmbelästigungen zu unterlassen.

Hierzu gehören insbesondere:

laute Musik,

Partys oder vergleichbare Veranstaltungen,

dauerhaft laufende laute Motoren oder Geräte,

sonstige erhebliche Lärmbelästigungen.

Bauliche Veränderungen, Einbauten oder sonstige Veränderungen am Ferienhaus und Grundstück sind nicht gestattet.

3. Lüften und Heizen

Das Ferienhaus ist angemessen zu lüften und bestimmungsgemäß zu beheizen.

Schäden, die durch unsachgemäßes Lüften oder Heizen entstehen und vom Mieter zu vertreten sind, können diesem in Rechnung gestellt werden.

4. Mängel und Schäden

Festgestellte Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Schäden, die während des Aufenthalts durch den Mieter, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht werden, sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

5. Rauchen

Das Rauchen ist im gesamten Ferienhaus ausdrücklich untersagt.

Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

Bei einem schuldhaften Verstoß können die tatsächlich erforderlichen Kosten für eine zusätzliche Reinigung, Geruchsbeseitigung und gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

6. Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Eine Zustimmung kann von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht oder aus sachlichem Grund verweigert werden.

7. Müllentsorgung

Der während des Aufenthalts anfallende Müll ist entsprechend den örtlichen Vorgaben getrennt zu entsorgen.

Die vorhandenen Behälter für Glas, Papier, Verpackungen und Restmüll sind entsprechend ihrer Bestimmung zu nutzen.

8. Hausordnung

Die dem Mieter zur Verfügung gestellte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

VI. Internet / WLAN

Der Vermieter stellt dem Mieter während des Aufenthalts, soweit technisch verfügbar, einen WLAN-Zugang zur Verfügung.

Der Zugang wird freiwillig und ohne Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit bereitgestellt.

Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

Insbesondere ist es untersagt, über den Internetzugang rechtswidrige Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder Schutzrechte Dritter zu verletzen.

Der Mieter hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und darf diese nicht unbefugt an Dritte weitergeben.

Der Mieter haftet für von ihm schuldhaft verursachte Rechtsverletzungen, soweit diese ihm rechtlich zugerechnet werden können.

VII. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter

1. Stornierung vor Mietbeginn

Der Mieter kann vor Beginn des Mietzeitraums schriftlich in Textform, insbesondere per E-Mail, vom Mietvertrag zurücktreten.

Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter.

2. Stornierungsbedingungen

Bei einer Stornierung gelten folgende Erstattungsregelungen:

60 Tage oder mehr vor dem Check-in:
100 % Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises.

30 bis 59 Tage vor dem Check-in:
50 % Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises.

Weniger als 30 Tage vor dem Check-in:
Keine Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises.

Die vorstehenden Regelungen gelten vorbehaltlich der gesetzlichen Vorschriften.

Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

3. Ersatzperson

Der Mieter kann dem Vermieter eine geeignete Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle in den Mietvertrag eintritt.

Die Benennung muss dem Vermieter rechtzeitig vor Mietbeginn in Textform mitgeteilt werden.

Die Übernahme setzt voraus, dass die Ersatzperson die für die Buchung geltenden Voraussetzungen erfüllt. Der Vermieter kann die Übernahme aus wichtigem Grund ablehnen.

4. Nichtanreise

Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

Es gelten die vorstehenden Stornierungsregelungen sowie die gesetzlichen Vorschriften.

5. Vorzeitige Abreise

Bricht der Mieter den Aufenthalt nach Beginn des Mietzeitraums vorzeitig ab, bleibt der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises grundsätzlich bestehen.

Gesetzliche Ansprüche des Mieters sowie eine anderweitige Verwertung des Ferienhauses bleiben unberührt.

6. Reiserücktrittsversicherung

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

VIII. Außergewöhnliche Ereignisse / höhere Gewalt

Kann der Vermieter das Ferienhaus aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegt und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stellen, wird er den Mieter unverzüglich informieren.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, erhebliche Schäden am Gebäude, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse gehören, die eine Vermietung unmöglich oder unzumutbar machen.

Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bleiben unberührt.

IX. Haftung

1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Vermieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

2. Persönliche Gegenstände

Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände des Mieters, soweit keine gesetzliche Haftung des Vermieters besteht.

Der Mieter ist verpflichtet, persönliche Gegenstände und Wertsachen angemessen zu sichern.

3. Spiel- und Sportgeräte

Die Nutzung von auf dem Grundstück vorhandenen Spiel- und Sportgeräten erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Nutzungshinweise.

Eine Haftung des Vermieters besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

4. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung des Mieters.

X. Mitwirkungspflichten und Mängelanzeigen

Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Störungen während des Aufenthalts unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Unterlässt der Mieter eine erforderliche Mängelanzeige schuldhaft, können daraus die gesetzlichen Folgen entstehen.

Der Vermieter wird sich bemühen, berechtigte Beanstandungen während des Aufenthalts möglichst zeitnah zu beheben.

XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

XII. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 28.08.2026